Gipfelkreuz am Lichtenberger Burgberg | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteAusblick Grundschule | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Verkehrsrechtliche Anordnung


Allgemeine Informationen

 Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer – die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans – von der zuständigen Behörde Anordnungen nach § 45 Abs. 1 bis 3 der Straßenverkehrsordnung darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. Sie haben diese Anordnungen zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen.


Rechtsgrundlagen

§ 45 der Straßenverkehrsordnung


Gebühren

40,00 €


Ansprechpartner

Bauamt/Bauhof
Bahnhofstraße 3A
09638 Lichtenberg/Erzgeb.

Herr Schmieder
Bahnhofstraße 3 A
09638 Lichtenberg/Erzgeb.
Telefon (037323) 543-19


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
Wichtige Informationen
 

 

Öffnungszeiten Rathaus

Mo 13 bis 17 Uhr

Di  09 bis 12 Uhr

Mi  geschlossen

Do  09 bis 12 Uhr

       14 bis 18 Uhr

Fr   09 bis 12 Uhr

 

Es gelten gesonderte Öffnungszeiten für das Gewerbeamt.

 

Tel. 037323 / 543 -0

E-Mail: verwaltung@ lichtenberg-erzgebirge.de 

 

Für Anliegen im Einwohnermeldeamt für Montag- und Donnerstagnachmittag bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 037323/

543-16.

 
Veranstaltungen
 
 
 
Wetter