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Friedensrichter

Das Amt eines Friedensrichters

 

 

Wer sind Friedensrichter?Gesetze

 

Friedensrichter ist die Amtsbezeichnung der Schiedsperson im Freistaat Sachsen.

Die Übernahme der Aufgaben erfolgt ehrenamtlich in der Freizeit.

Der Friedensrichter wird vom Gemeinderat für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts bestätigt und vereidigt. Die Leitung des Amtsgerichts übt ebenfalls die Aufsicht über den Friedensrichter aus und führt Dienstbesprechungen durch.

Für die Aus- und Weiterbildung des Friedensrichters ist der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen     e. V. zuständig, der Fachseminare anbietet.

 

Welche Aufgaben hat der Friedensrichter?

 

In unserer Gemeinde ist seit vielen Jahren ein Friedensrichter unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ tätig. Seine Aufgabe besteht darin, in einer Rechtsstreitigkeit zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln und den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

Die Verfahren vor dem Friedensrichter sind in Privatklagedelikten wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses obligatorisch vorgeschaltet. Bei diesen Delikten muss nach der Strafprozessordnung erst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, bevor die Sache beim Gericht anhängig gemacht werden kann.

Für bestimmte Zivilstreitigkeiten, z. B. nachbarschaftliche Streitigkeiten, kann der Friedensrichter ebenfalls in Anspruch genommen werden. Er ist ebenfalls zuständig, wenn es um die Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen wie Schadenersatz, Schmerzensgeld etc. geht.

Der Friedensrichter ist der geeignete Ansprechpartner auch beim Täter-Opfer-Ausgleich. Hier bestimmt der Staatsanwalt, ob und durch wen ein Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt wird.

Der Friedensrichter kann jedoch nicht in allen Fällen tätig werden. Bei Arbeits- und Familienrechtsstreitigkeiten, bei Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen und bei Rechtsstreitigkeiten der Bund, der Länder und die Gemeinden oder anderer Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind, ist der Friedensrichter nicht zuständig.

 

 

Was kostet ein Verfahren und wie ist der Ablauf?

 

Das Verfahren vor dem Friedensrichter ist kostengünstig, unbürokratisch und zeitsparend. Die Verfahren sind nichtöffentlich und der Friedensrichter ist zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet.

Der Antrag auf ein Schlichtungsverfahren kann bei dem zuständigen Friedensrichter schriftlich oder mündlich gestellt werden. Dieser Antrag muss neben den Angaben zu den Parteien auch den Grund der Forderung/Beschuldigung enthalten. Bei der Antragstellung ist ein Kostenvorschuss zu entrichten.

Die Post an den Friedensrichter darf in der Gemeinde nicht geöffnet werden. Sie muss die Post ungeöffnet an den Friedensrichter weiterleiten.

Der Friedensrichter bestimmt Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung und lädt beide Parteien zu diesem Termin. Es wird ausschließlich Deutsch verhandelt. Die Parteien haben die Verpflichtung zu diesem Termin zu erscheinen. Sie haben dabei die Gelegenheit sich auszusprechen.

 

Der Friedensrichter

 

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg - Weißenborn hat in seiner Sitzung am 18.09.2023 der Wahl von Herrn Gerd Schönberg zugestimmt. Die neue Amtszeit dauert 5 Jahre (2023 - 2028).

 

In unserer Gemeinde ist somit weiterhin Herr Gerd Schönberg als zuständige Friedensrichter tätig.

 

Er ist wie folgt zu erreichen:

per Telefon:             03731 / 203959

per E-Mail:               

oder schriftlich:        Friedensrichter der Gemeinde Lichtenberg/Erzgeb.

                                Bahnhofstraße 3A

09638 Lichtenberg/Erzgeb.

 

Der stellvertretende Friedensrichter ist Herr Jan Haufe (Friedensrichter der Stadt Frauenstein).

 

Er ist wie folgt zu erreichen:

per Telefon:             0175 / 1467912

per E-Mail:                

oder schriftlich:        Friedensrichter der Stadtverwaltung Frauenstein

                                Markt 28

09623 Frauenstein

 

 

Wichtige Informationen
 

 

Öffnungszeiten Rathaus

Mo 13 bis 17 Uhr

Di  09 bis 12 Uhr

Mi  geschlossen

Do  09 bis 12 Uhr

       14 bis 18 Uhr

Fr   09 bis 12 Uhr

 

Es gelten gesonderte Öffnungszeiten für das Gewerbeamt.

 

Tel. 037323 / 543 -0

E-Mail: verwaltung@ lichtenberg-erzgebirge.de 

 

Für Anliegen im Einwohnermeldeamt für Montag- und Donnerstagnachmittag bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 037323/

543-16.

 
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