Grundsteuer 2025 - Keine Zahlung ohne Bescheid
Grundsteuer 2025 - keine Zahlung ohne neuen Bescheid!
Aufgrund der ab 01. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Insbesondere geht durch die Grundsteuerreform die Steuerpflicht immer auf den jeweiligen Grundstückseigentümer über, dass bedeutet, dass für Nutzer von Garagen, Kleingärten Bungalows u.ä., welche sich auf fremden Grund und Boden befinden, die Steuerpflicht entfällt und der jeweilige Grundstückseigentümer die Steuer zu entrichten hat.
An jeden Grundstückseigentümer, der ab 2025 Grundsteuer zu entrichten hat, wird nach dem 1. Januar 2025 ein neuer Grundsteuerbescheid versandt. Bitte erst danach die die dort ausgewiesenen Beträge zur jeweiligen Fälligkeit zahlen.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun, der Einzug erfolgt dann durch die Gemeinde automatisch zu den Fälligkeitsterminen.
Sollten Sie selbst Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bei Ihrem Kreditinstitut zum 31.12.2024 und erteilen Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat für die Grundsteuer ab 01.01.2025.